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Die liturgischen Dienste am Versöhnungstag ur
Die Liturgie am Tag der Versöhnungen verkündet die grundlegenden eschatologischen Geheimnisse des christlichen Glaubens und der Hoffnung der Glaubenden an die Wiederkunft des HErrn Jesus – die Wiederherstellung der ursprünglichen Reinheit und Einheit der Getauften untereinander und mit dem HErrn, die Offenbarung des Christus (Messias) als des Zurückkehrenden in der göttlichen Herrlichkeit vor den Beschnittenen und die messianische königliche Krönung, die Aussühnung mit unserem Heiland und die Bundesvereinigung der Beschnittenen am Herz und Leib. Es ist der Friedensdienst des göttlichen Friedensreichs.
Im Schattenbild der mosaischen Ordnung sind sowohl die Opferordnung, als auch die Waschungen im Heiligtum ein Ausdruck der geistlichen Taufordnung, sei es die Bußtaufe, welche vorchristlich die Heilserwartung des kommenden HErrn zum Ausdruck bringt, sei es die christliche Geistestaufe, welche die Söhne Gottes bezeugt und durch die Annahme offenbart, seien es die Absolutionsordnungen der Buß- und Krankensakramente oder die Weihen des Lebens und des Dienens zur Ehre Gottes. Die liturgische Tagesordnung verkündet jedoch kein Schattenbild, sondern als die Feier des Auferstehungstages das Himmelreich, welches zwar äußerlich nicht unmittelbar wahrnehmbar (Lk. 17, 20-21), doch da ist und noch mit der Wiederkunft des HErrn in Erscheinung tritt.
Die vollständige Ordnung der Gottesdienste findet nur in der Apostelversammlung statt, wo alle großen Fürbitten und Handlungen nur dann stattfinden, wenn sie im Rahmen des doppelten Zeugnisses für den Sühnedienst gefordert sind. Diesen besonderen Dienst begleiten alle Gemeinden im Gebet, von der größten bis zur kleinsten. Der Tag der Versöhnungen gilt als ein Bußtag, und somit zwar nicht als Fasttag ohne prophetische Äußerungen, jedoch als allgemeiner Tag der Enthaltsamkeit.
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