Sakramente

  Liturgie

  Ordinarium

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  Osterzeit

  Hochzeit


Feierlichkeit der Trauung
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Seitdem das Menschengeschlecht gebildet wurde, ist die Gestalt der ehelichen Gemeinschaft von Mann und Frau dem 1. biblischen Gebot – Seid fruchtbar und mehrt euch – untertan. Die Ehe kommt nur zwischen einem Mann und einer Frau zustande. Diese natürliche Vereinigung trägt noch keinen sakramentalen Segen.

Die sakramentale Ehe, im Dienst der Kirche priesterlich vollzogen, stellt die Erfüllung der Verheißung der Propheten des Gottes Israels dar – die eschatologische Vereinigung des Messias (Christo) mit den Ausgerufenen (Kirche) des göttlichen Volkes, und somit den Siegeskranz der Bekenner Jesu.

Durch den Ritus der Verlobung, welcher der sakramentalen Feier vorausgeht, wirkt die natürliche Ehe als Grundlage dieses Sakramentes, in welchem sowohl das Brautpaar, als auch dessen Verwandte und Freunde die Vollendung unseres christlichen Glaubens kosten können, denn jede gute Gabe und jedes vollkommene Geschenk kommt von oben, vom Vater der Lichter.

Einzug

  Trauungssegen


Die Trauung
– Sakrament der Vollendung
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Wie alle Sakramente der Kirche, so zieht auch die Ehe unseren Blick auf die Vollendung, auf Christus, unseren himmlischen Hohenpriester, der durch die Einheit seiner Person selbst das Ursakrament ist, da er nämlich, als Gott vom Himmel stammend, unsere menschliche Natur angenommen hat. Die Kirche selbst ist auch Teil dieses Geheimnisses, in welchem wir durch das Wirken des Geistes an seinem göttlichen Leben teilhaben und als „Erlöste auf Hoffnung hin“ den herrlichen Tag der Ankunft unseres Retters – unsere Leibeserlösung, und die Krönung des Heils im himmlischen Hochzeitsmahl des Lammes erwarten.

Es ist unser Glaube, daß wir Menschen nicht Spender von Sakramenten, sondern stets nur Zeugen des göttlichen Wirkens sind. Im so verstandenen priesterlichen Dienst bekommen auch die Worte im Trauungsritus eine neue Leuchtkraft: „Was nun GOTT verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.“ Es ist also ein priesterlicher Dienst, dem göttlichen Segen und dem Zustandekommen des Heiligen Sakraments zu assistieren.

Und schließlich bekommt die Ehe durch den Trauungssegen und die Feier der Heiligen Eucharistie, wie alle Sakramente, das Siegel der Vollendung aufgedrückt.

Wo unser Formular der Trauung nicht Anwendung fand, kann die kirchliche Trauung durch die Eucharistie mit dem Trauungssegen vervollständigt werden. Dort wird lediglich beim Zusatz zum Opfergebet das Wort „priesterlich“ ausgelassen.

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  Vorbereitung für die Trauungsfeier


Katechese
vor einer Hochzeit
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Zur Krönung im Leben der Menschen zählt zweifellos die Liebe. Sie ist zwar nicht erklärbar, wird jedoch am Hochzeitstag greifbar, so wie der Glaube an Gott in seiner Gestalt eine geistliche Erfahrung ist, die man weder beweisen noch vollends erklären kann – derselbe wird erst in einer Gemeinschaft begreifbar.

Ebenso soll auch die Ehekatechese verstanden werden, als Gespräch miteinander über das Leben und den Glauben, damit sowohl der Gottesdienst, als auch die Hochzeitsfeier zur Lebens- und Glaubenserfahrung werde.


 

Segen des Bräutigams

Die Hochzeit faßt sowohl die geistliche, als auch die leibliche Feier der Vereinigung oder der Vermählung zusammen. Sie ist also eine öffentliche Feier im Familien- und Freundeskreis, und ebenso eine private Feier in Abgeschiedenheit – beide Feiern werden sodann in einer heiligen Euchariste  vollendet.

In ihrer geistlichen Gestalt drückt die Ehe die Einheit von Gott und seinem Volk aus, und in ihrer leiblichen Gestalt die Gemeinschaft und Einheit von Christus und Kirche. Somit ist die Ehe ein Ausdruck unseres vollendeten Glaubens, die Eschatologie unserer Hoffnung der Leibeserlösung, daß wir erst in der sichtbaren Vereinigung mit Jesus einen neuen, unsterblichen und heiligen Leib nach seiner vollendeten Gestalt erhalten sollen.

Auch diese vollendete Vereinigung führt uns durch die Erhebung, nämlich durch die Entrückung aus dieser Welt in sein Haus und schließlich zum Hochzeitsmahl hin, zur Vollendung unsers Glaubens und der heiligen Eucharistie.

Von daher ist eine Scheidung der einigen heiligen Braut Christi von ihrem Erlöser undenkbar. Anderseits ist die Hochzeitsfeier auf dieser Glaubensgrundlage ein Ausdruck der Freude und der Seligkeit – die Vorstufe vom Paradies.

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  Sakramentale Versöhnungsdienste


Buße & Absolution
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In jedem Tagesdienst wird die Gnade Gottes verkündigt, da wir unsere beständige Anbetung mit einem Bußakt beginnen. Indem wir mit dem Geist der Fürbitte die Sünden des Volkes Gottes am Altar öffentlich bekennen und um Reinheit und Heiligkeit aller beten, wird uns das zuteil, was wir für andere erflehen und erbeten, nämlich Sühne und Versöhnung. Wo wir keinem Menschen Schaden zugefügt und Gott sonstwie nicht erzürnt hätten, und uns unser Gewissen nicht plagt, sind wir folglich nicht verpflichtet, das Beichtgespräch zu suchen.

Dort hingegen, wo wir uns so verschuldet haben, daß der Frieden gebrochen und in irgendeiner Form geschädigt wurde und die Liebe Gottes verletzt worden ist, sollten wir Beichtgespräch und Absolution in der Kirche suchen. Ebenso, wenn wir uns aufmachen, in unserem Leben einen neuen Lebensabschnitt anzugehen, uns dazu Gott widmen wollen und seinen Segen und Heiligung begehren, wird uns auch eine Formalbeichte im Glauben erbauen und im Frieden und Leben bestärken. Damit drücken wir aus, daß wir in jeder Lebenslage Gottes sind – sein sind wir, wie auch er, unser heiliger Vater, Gott der Menschliebe und Freundlichkeit ist.

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  Amtsverständnis vor unserem Glaubenshintergrund


Sakramentsverständnis des hl. Amtes
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Freilich darf man die Frage stellen – warum sagen wir, der Hintergrund unseres Glaubens sei anglikanisch, und nicht ökumenisch, oder orthodox, oder orientalisch, oder lutherisch, oder reformiert, oder römischkatholisch, oder sonstwie? Das hängt zunächst mit der Lehre über die Kirche (Ekklesiologie) und mit der Glaubensausübung (Praxis) zusammen. Während die christliche Reformation den konfessionellen Glaubensbegriff der Kirchenlehre formte, betrachtete man seit alters die Kirche als das Ursakrament.

Die Kirchenlehre der Anglikaner geht bewusst die via media (den mittleren Weg oder Mittelweg), welche keinen Bruch mit der ekklesiologischen Tradition darstellt. Sie betrachten die Abtrennungen der Kirche Christi als kirchliche Abteilungen, die sich im Glauben und Leben „überdecken“ – so ist der Anglikanismus (Anglicanism) jene Überlappung der Katholiken und der Protestanten, in welcher beide durch das Amtscharisma des Heiligen Geistes zu einer Gemeinschaft gebildet werden. Somit gibt es keine Summa aller kirchlichen Abteilungen, und, da dieselben in recht vielen Glaubensaussagen (Trinitätslehre, Christologie u.v.m.) und den Auslegungen der Heiligen Schrift (Bibel) ineinander greifen, können die Kirchenspaltungen in gewisser Einheit betrachten werden. Die Summa aller Getauften ist jedoch etwas anderes. Sie wird von vielen Mitchristen als die Kirche Gottes verstanden und als die Kirche Jesu Christi geglaubt.

Diese Kirchenlehre geht davon aus, dass die Worte des Evangeliums und die Verheißungen Christi wahr seien – dass der Tag der Vollendung der Haushaltung des Glaubens (der göttlichen Haushaltung oder Ökonomie, gleichgestellt dem Begriff vom göttlichen Ratschluss) sich konkret ereignen wird, mit der leiblichen Auferstehung und Verwandlung (in Kleidern der Unsterblichkeit). Auch wird davon ausgegangen, dass das Gebet Jesu Gott wohlgefällig sei (Joh. 17), welches der HErr vor seiner Kreuzeserhöhung gesprochen hat, und welches in Erfüllung gehen soll, dass wir dort seien, wo er ist.

Die wahre Kirche sehen wir im Eschaton, in der Vollendung allen Glaubens und Hoffens, wo die Getauften den unerschaffenen Thronsaal Gottes des Dreieinigen betreten sollen, außerhalb von Zeit und Raum. Dies ist die verherrlichte Kirche (ecclesia triumphans), welche durch die letzten Dinge auch heute dort ist, nämlich in der Gegenwart des Höchsten. Und durch das Glaubenszeugnis, welches zur Vollendung führt, subsistiert sie in der kämpfenden Kirche (ecclesia militans) auf dem Erdantlitz, wie auch die Hypostase der Einheit von den zwei Naturen Christi (der göttlichen und menschlichen Physis) in der einigen irdischen Erscheinung (Christophania) verstanden wird. Zwar ist diese hypostatische Ekklesiologie weder der kirchlichen Tradition fremd, noch der Grundlage aller Bekenntnisse entzogen – sie wurde sogar in der römisch-katholischen Kirche beim II. Vatikanischen Konzil bestätigt –, so wird sie von den konservativen und fundamentalistischen Kreisen (sowohl bei den Römischkatholischen, als auch bei vielen anderen) schwer angegriffen, und doch im „mittleren Weg“ der hoch- und niederkirchlichen anglikanischen Einheit zu einem sakramentalen ökumenischen Muster verwirklicht.

Wir sind niemals angehalten worden, den Glauben oder die Hoffnung der Kirche neu zu formulieren, genauso wenig sind wir vom Geist Gottes angeleitet, die kirchlichen Regeln zu brechen. Da sowohl das lateinische als auch das orientalische Kirchenrecht die Sakramente konfessionell anbindet – ähnlich dem Verständnis der Reformatoren und auch der christlichen Orthodoxie – ist unser Glaubenshintergrund nachempfindbar. Somit glauben wir, dass die vollendete Kirche Jesu an verschiedenen Orten in Erscheinung tritt, auch in verschiedenen christlichen Bekenntnissen – ihnen allen dienen wir in der Hingabe der Selbstentäußerung (kenosis – vgl. Phil. 2, 7).

Zum bisher beschriebenen sakramentalen Verständnis der Ekklesiologie, reiht sich folgerichtig das Verständnis des heiligen Amtes ein. Denn die Kenose unseres HErrn Jesus Christus gestaltet auch unseren Charakter – nicht einer Laienbewegung, sondern einer Amtsgemeinschaft mit dem HErrn Christus. Während die protestantischen Reformatoren das Taufpriestertum als Amtsgrundlage verstehen und vertreten, ist für uns die Amtsgnade eine besondere Gnadengabe des Heiligen Geistes. Diese charismatische Institution nennt man seit Alters den „Geist des Priestertums“. Diesen göttlichen Geist des Priestertums kann man auf zweifache Weise erlangen, auf die Weise Moses oder auf die Weise Aarons – unmittelbar oder mittelbar. Beide Weisen der Amtsgnade haben sakramentalen Charakter – sie sind sichtbare Zeichen der unsichtbaren (spirituellen oder inneren) Gnade. Nicht nur die hl. Sakramente der Taufe und der Eucharistie (vgl. Sakramentenlehe v. Richard Hooker), auch die übrigen sakramentalen Handlungen werden ebenso vertreten und als heilsnotwendig ausgelegt.

Die sakramentale Amtsgnade ist seit der liturgischen Erneuerung in einigen anglikanischen Kirchenprovinzen, wie in der römisch-katholischen Kirche seit dem II. Vatikanum verständlicher geworden. Dort wurde nämlich das sog. Weihegebet für die bischöfliche Ordination den Kanones des Hippolyt entnommen. Dem Weihegebet in einer Amtseinsetzung wird eine zentrale Bedeutung beigemessen, da eine Amtseinsetzung nicht durch ein Vollmachtsspruch zustande kommt – jedes heilige Amt und jede Amtsgnade ist eine Frucht des Gebets und eine Gebetserhörung (Mt. 9, 38).

Zum theologischen Verständnis des erwähnten Weihegebetes gehören wesentlich die Kanones, welchen die Gebetsweise entnommen wurde. Jene Kanones kennen die Erlangung des Geistes des Priestertums auf die zweifache, bereits angesprochene Weise. Wo der Geist des Priestertums erlangt worden ist, so ordnen die Kanones an, dort sollen die Worte über die Mitteilung der Gabe des Heiligen Geistes im Ordinationsgebet ausgelassen werden. Martin Luther legte es so aus, dass das Taufpriestertum durch das Ordinationsgebet die gesetzliche Dimension erlange, und die Ordinierten das Priestertum kirchenrechtlich in der Öffentlichkeit durch den rituellen Vorstand und als ein wahrnehmbares Amt vertreten. Wir verstehen sie als die vor Gott Ordinierten. Diesem Verständnis steht die anglikanische Gemeinschaft der Katholiken und der Protestanten gegenüber, welche in der Geistesgabe des heiligen Amtes als Amtsgnade aus Gott zustande kommt.

In unserem Amtsverständnis ist dem bisherigen lediglich hinzuzufügen, wie das unmittelbare Priestertum nachvollzogen wird. Im hippolytischen 6. Kanon werden die Getauften, welche für den christlichen Glauben zum uneingeschränkten Zeugnis bereit waren, in nachfolgender Weise behandelt: „Wenn jemand für würdig befunden wird, des Glaubens wegen vor Gericht zu stehen und um Christi willen bestraft zu werden, dann aber aus Nachsicht frei gelassen wird, so verdient ein solcher den Grad des Priestertums vor Gott, nicht gemäß der Ordination, welche vom Bischof geschieht: sein Bekenntnis ist auch seine Ordination. Wird er aber zum Bischof erwählt, so muss er geweiht werden. Wird jemand nach abgelegtem Bekenntnis ohne Folter und unverletzt entlassen, so ist er des Priestertums würdig, muss aber vom Bischof ordiniert werden. Wenn ein solcher (Bekenner), da er jemandes Sklave war, um Christi willen Marter erduldet hat, so ist er ebenfalls bei der Herde als Priester anzusehen; denn hat er auch die formelle Weihe des Priestertums nicht empfangen, so hat er doch den Geist des Priestertums bekommen. Der Bischof möge daher bei der Ordination desselben das Gebet nicht hersagen, welches sich auf die Erlangung des hl. Geistes bezieht.“

Das apostolische Amt – nach unserem Verständnis und wie dies in den katholisch-apostolischen Gemeinden bereits bezeugt wurde – besteht gerade auf dem gesetzlichen Inhalt des 6. Kanons durch das Verständnis der Kenose und der Erfüllung der Anweisung Jesu – „Die Könige herrschen über ihre Völker, und die Mächtigen lassen sich Wohltäter nennen. Bei euch aber soll es nicht so sein, sondern der Größte unter euch soll werden wie der Kleinste, und der Führende soll werden wie der Dienende“.
  (Lk. 22, 25-26)

 

 

  Sakramentale


Eucharistie & die Liturgie
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Im Verständnis unseres Glaubenshintergrunds sind die heiligen Sakramente kein Ausdruck irgendeiner Konfessionalität, sondern des katholischen Glaubens – katholisch bedeutet hier das Bekenntnis zur universalen Stiftung unseres HErrn Jesus Christus, die man „allgemeine Kirche“ zu nennen pflegt. Folglich soll jede sakramentale Handlung losgelöst von jedem christlichen Sonderbekenntnis verstanden werden.

Im Gegensatz zu den übrigen liturgischen Diensten, welche ursprünglich bei uns komplett dem „Book of Common Prayer“ entnommen und durch den Gebetsschatz verschiedener christlicher Traditionen, aber auch durch eigene Texte (z.B. durch die Erweiterungen der Bitten für das 4-fache Amt und für den Engeldienst in der Litanei, die ansonsten zu 100 % dem „Book of Common Prayer“ entnommen ist) vervollständigt sind, steht die Feier der heiligen Eucharistie in der altorientalischen Tradition, die ihrerseits als Vorbild aller eucharistischen Traditionen auch kappadokisch genannt wird. Genauere Quellen unserer Ausgangsliturgie aus dem XIX. Jahrhundert kann man den Vorlesungen über die Liturgie von John B. Cardale entnehmen.

Heute haben wir die Eucharistiefeier in derselben Tradition durch das „Postsanctus“ und die „Mementos“ (Gedächtnisse derselben Quellliturgie) vervollständigt. Diese Liturgie besteht in der Hauptsache aus 2 Teilen. Nach ihrem äußeren liturgischen Vollzug – dem kleinen und dem großen Einzug –, werden sie als Wort- und Sakramentsdienst bezeichnet, welche in manchen Überlieferungen Katechumenen- und Gläubigenliturgie genannt werden. Die Vorbereitung auf den kleinen Einzug besteht aus der Anrufung, dem gemeinsamen Sündenbekenntnis samt Absolution und Friedensgruß, den Psalmversikeln und dem Einzugsgebet. Nach dem Kyrieruf, welcher als die Bitte um die Annahme unseres Dienstes verstanden wird, erfolgt der kleine Einzug – währenddessen der urkirchliche Hymnus der ambrosianischen Mailänder Liturgie „Ehre sei Gott in der Höhe“ gesungen wird. Mit dem liturgischen Gruß und dem Versammlungsgebet wird in üblicher Weise der Wortgottesdienst eröffnet, dessen Abschluss seit dem IV. Jahrhundert in allen christlichen Traditionen das Glaubensbekenntnis bildet. Den großen Einzug kennzeichnet der 43. Psalm – „Sende uns, o HErr, Dein Licht“, welcher den traditionellen Beinamen „Introituspsalm“ trägt. Während die Messe nach der Ordnung (Gesetz) des römischen Hofes (die päpstliche alternative Liturgie, die neben der gregorianischen 3. Liturgie und anderen zeitgleich gebrauchten Liturgien seit dem VI. Jahrhundert im Gebrauch ist – später tridentinische Messe genannt –  und somit keine Liturgie aller Zeiten und folglich keine Quellliturgie ist) denselben der gesamten liturgischen Feier der Eucharistie voranstellt, verwenden wir den Eingangspsalm bei der Eröffnung der Gläubigenliturgie. Die Gestalt des Sakramentendienstes bleibt in der erwähnten Quelltradition und schließt die Berakha (Birkat ha mazon – die alte Tischeucharistie) samt urkirchlichem Gebetsschatz ein.

Die Wertung der altorientalischen Quellliturgie begegnet uns vielfältig in den liturgiewissenschaftlichen Beiträgen bis zum heutigen Tag, so dass sie keines besonderen Quellennachweises bedarf. Denn die schriftlichen Zeugnisse reichen bis ins II. Jahrhundert zurück, in einen Zeitraum, in welchem noch der Kanon der neutestamentlichen Schriften und dieselben redaktionell im Entstehen waren. Dass die erwähnten liturgischen schriftlichen Zeugnisse nicht nur in die Zeit der sogenannten apostolischen Kirchenväter zurück greifen, sondern gar die urchristliche Liturgie wiedergeben und von jeglicher Konfessionsanbindung losgelöst betrachtet werden, bezeugt auch der Umstand, dass die Gestalt der heutigen jüdischen synagogalen Liturgie ihre Quelle in der christlichen altorientalischen Liturgie findet und somit unzweideutig davon Zeugnis ablegt, was und wie der HErr Jesus mit seinen Jüngern einst gebetet hatte. Die reichhaltigen Quellennachweise kann man der Publikation „Der jüdische Gottesdienst in seiner geschichtlichen Entwicklung“ von Ismar Elbogen entnehmen – daselbst kann man das urchristliche Verständnis des vierfachen Gebets und des vierfachen Amtes gewinnen.

Wenn man die Entstehungsdaten sowohl unserer ursprünglichen als auch der vervollständigten liturgischen Ordnungen anschaut, und die Verfügbarkeitsdaten der Fachliteratur, die liturgiewissenschaftlichen qualifizierten Erkenntnisse und diesbezüglichen Werke vergleicht, wird man sehr leicht die eigentliche konfessionslose Quelle unserer heiligen Liturgie ausmachen – nämlich das Werk des Heiligen Geistes im doppelten Zeugnis der Propheten und der Apostel, entsprechend der Ankündigung Jesu – deshalb hat auch die Weisheit Gottes gesagt: Ich werde Propheten und Apostel zu ihnen senden (und sie werden einige von ihnen töten und andere verfolgen)“. (Lk. 11, 49)