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Pastoral | Beitrag

Kirchenamt & Engeldienst

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Aus der Selbstverständlichkeit unseres geistlichen Lebens heraus ergibt sich so manches Mißverständnis – vor allem im Zeugnis und in der Betrachtung des heiligen Amtes. Wir unterscheiden die Ämter und Dienste in der Entsprechung zum Alltag unserer Versammlungen. Sie sind zweigeteilt und doch untereinander verbunden, wie die Einheit (Union) der zwei Naturen Christi in der einigen Erscheinung (Hypostase), oder der beiden Willensfähigkeiten (Thelematismus) mit den zwei Naturen (Physis) unseres EINEN HErrn Jesus.

Das heilige Amt erscheint nämlich in unserem Leben dort, wo das HErrenmahl (hl. Eucharistie oder Abendmahl) gefeiert wird. Daselbst kennen wir in Entsprechung zu Vorbild und Wirklichkeit des geistlichen Amtes 3 Stufen, die Stufen des Diakonats (Diener), des Presbyterats (Priester) und des Episkopats (Bischöfe). Die höchste Amtsstufe – traditionell im Zeugnis des himmlischen Bischofs verstanden – hat die Fülle des eucharistischen Vorstands, an welcher die Presbyter durch die Beauftragung ihrer Bischöfe Anteil erlangen. Nicht die Priester tragen ihren Bischof, sondern ihr Bischof trägt sie, wie im Vorbild des siebenarmigen Leuchters die Mittelleuchte die sechs Arme trägt. In ihrem Auftrag werden die Bischöfe von den Diakonen und Diakonissen getragen, wie der Mittelschaft auf dem Knauf ruht – alles von den Christgläubigen wie die Sohle des Leuchters in Stabilität gehalten. Wir kennen keinen Unterschied zwischen dem eucharistischen Vorstand eines Engels oder eines Apostels. Während die ersteren ein konkretes Bischofsamt ausüben, versehen die Apostel den liturgischen Vorstand im allgemeinen bischöflichen Auftrag (universelles Episkopat). Auch die liturgischen Farben der Gewänder in der Heiligen Eucharistie – weiß für die Feste, violett und rot für Sondertage und Anlässe und schwarz oder grau für die Tage des Fastens, der Buße und der Trauer – entsprechen nicht denjenigen in den Diensten.

Im Engeldienst haben die liturgischen Farben grundsätzlich eine andere Bedeutung: violett zeichnet den Vorstand aus, goldfarbenes Ornat das Apostel- und Ältestenamt, blaues die Propheten, rotes die Evangelisten und weißes die Hirten. Verwirrend mag erscheinen, dass wir hierbei den Engelbegriff verwenden. Denn mit dem „Engelamt“ verbinden wir wortwörtlich das Bischofsamt. Wie in vielen christlichen Bekenntnissen, und in allen des ersten nachchristlichen Jahrtausends, so wird auch in unseren Reihen die liturgische Funktion als der Dienst und die Anbetung der Serafim und der Kerubim verstanden. Somit verstehen wir das Amt eines Engels als Serafinenfunktion, welche in der Vision des Propheten Jesaja (Jes. 5, 1-2) über Gottesthron „schweben“ oder amten – im Auftrag des himmlischen Bischofs. Die Kerubsfunktion ist hingegen mit dem Tragen des göttlichen Throns verbunden, wie es der Prophet Hesekiel bezeugte (Hes. 10, 1ff). Diese Art des Kerubendienstes vergleicht der Psalmist mit der Wandlung der Weihe, wo Gott die Diener zu Feuer und zu Wind macht (Ps. 104, 4), wobei unser HErr Jesus darausfolgernd den geistlichen Dienst dem Wind (dem Werk des Heiligen Geistes) gleichgestellt, der weht, wo er will; du hörst sein Brausen, weißt aber nicht, woher er kommt und wohin er geht (Joh. 3, 8) – derselbe ist eins mit dem Apostelamt und mit jenen, die sich als apostolisch verstehen und aus dem Geist geboren sind (auch ein Selbstverständnis der kirchlichen Tradition). Serafim und Kerubim stellen geistlich den Engel- und Aposteldienst dar, so dass wir von einem „Engeldienst“ sprechen, und somit erscheinen sie praktisch erst in der außereucharistischen liturgischen Praxis. St. Ambrosius beschreibt dies in seiner Taufkatechese „Über die Mysterien“ (De mysteriis), II. Kapitel (Der Eintritt ins Baptisterium), Absatz 6: – Dort hast du den Diakon, hast du den Priester, hast du den Bischof gesehen. Laß deinen Blick nicht an leiblichen Gestalten, sondern am Geheimnis der Gnade halten! In Gegenwart von Engeln hast du gesprochen, wie geschrieben steht: „Die Lippen des Priesters bewahren die Wissenschaft, und aus seinem Munde erbitten sie das Gesetz; denn ein Engel des HErrn des Allmächtigen ist er“. Da gibt es kein Trügen, kein Leugnen: ein Engel ist‘s, der das Reich Christi und das ewige Leben ankündigt. Nicht wegen seiner äußeren Erscheinung, sondern wegen der Gestalt seines Amtes zollst du ihm Achtung. Was er dir verliehen, das überdenke! Seine Handlung erwäge, aber auch seinen Stand erkenne!

Das Werk der vier Amtsklassen, welches wir „das vierfache Amt“ nennen, erscheint nicht in der heiligen Eucharistie – da dort das Amt in den drei Amtsstufen fungiert – sondern es erscheint in der gebotenen Anbetung Gottes. Ihre Vollendungsfunktion (der vier Amtsklassen) betrachten wir in der Fülle der 24 Priesterklassen. Sowohl alt-, wie auch neutestamentlich, ist dieselbe sichtbar in den „Fürsten des Heiligtums, in den Fürsten Gottes“ (1. Chronik 24, 5) und in den „vierundzwanzig Ältesten“ (Off. 4, 4ff), verbunden mit dem Dienst der „4 Wesen“ (Off. 4, 7ff). Historisch ist es ja bekannt, dass aus den 4 Priesterklassen nach der Rückkehr der Priester aus der babylonischen Verschleppung die 24 Klassen durch 3 Propheten wiederhergestellt wurden, wie dieselben (Priesterklassen) im apostolischen Werk in der Kirche als das heilige vierfache Amt der 24 Kirchenpresbyter wiederhergestellt worden ist.

Erst in der vollen Beachtung des christlichen Gottesdienstes nach der Weise der Eucharistie und nach der Weise der gebotenen geistlichen Anbetung kann die Vollendungsfähigkeit verkündigt werden, welche wirksam ist und den Willen Gottes, unseres himmlischen Vaters, erfüllt.

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