Ihr sollt auf den vollständigen Wortlaut dessen, worauf
ich euch verpflichte, achten und euch daran halten. Ihr sollt nichts hinzufügen und nichts wegnehmen... Ihr sollt dem HErrn, eurem Gott, nachfolgen, ihn sollt ihr fürchten, auf
seine Gebote sollt ihr achten, auf seine Stimme sollt ihr hören, ihm sollt ihr dienen, an ihm sollt ihr euch fest halten. (Deut. 13, 1 & 5)
Das
mosaische Gebot zur Nachfolge unseres Gottes, des HErrn, kann erst seit der Erscheinung Christi im Fleisch und im Licht des Evangeliums vom Himmelreich beachtet werden. Davor
war dieses Gebot unerfüllbar, da es zum Thronsaal Gottes weder einen Weg gab, noch vermochten es die Bundestreuen aus sich heraus, dem Erschienenen, der seine Herrlichkeit
offenkundig machte, in die Himmel nachzukommen.
Diese gesetzliche Vorgabe lässt uns ebenso erahnen, dass die Satzung der Hl. Schrift jederzeit in ihrer Vollständigkeit
betrachtet werden soll, sowohl wenn man den Eindruck hat, eines der Gebote sei vollendet und somit nicht mehr aktuell, als auch dann, wenn das Gebot sich noch auf das Zukünftige
bezieht.
|